Es findet gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für den in Ziffer 1 genannten Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 11. März 2012 statt.
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Pfarrwahl 2012